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   BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81   

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https://dejure.org/1981,691
BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81 (https://dejure.org/1981,691)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1981 - 1 StR 256/81 (https://dejure.org/1981,691)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81 (https://dejure.org/1981,691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 542
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1981 - 4 StR 2/81

    Ersatz der Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer auf dessen Wahrnehmung

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und ohne Beschreibung der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 1980 - 4 StR 2/81 - m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 52/77

    Anfertigung sexualbezogener Aufnahmen - Konkurrenzverhältnisse zwischen den

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Die Strafkammer hat nicht beachtet, daß bei einer fortgesetzten Handlung grundsätzlich in den Urteilsgründen mitzuteilen ist, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte das Gericht ausgegangen ist (BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 52/77 -).
  • BGH, 01.10.1980 - 4 StR 547/80
    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ferner anzugeben, von welcher Mindestmenge das Gericht ausgegangen ist (BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 547/80 -).
  • BGH, 11.02.1976 - 3 StR 472/75

    Bedeutung des Gesamtvorsatzes bei Annahme einer fortgesetzten Tat - Maß der

    Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81
    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall kurz zu identifizieren (BGH, Urteil vom 11. Februar 1976 - 3 StR 472/75 -), schon damit über seine rechtskräftige Aburteilung keine Zweifel auftreten können.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Läßt sich die Häufigkeit der Tatbestandsverwirklichungen nicht sicher ermitteln, muß in Anwendung des Zweifelssatzes eine Mindestzahl festgestellt werden (vgl. BGH GA 1959, 371; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 267 Rdn. 40 m.w.Nachw.).

    Nicht als Beleg für verfahrensrechtliche Erleichterungen kann herangezogen werden, daß der Bundesgerichtshof in Einzelfällen Entscheidungen nicht beanstandet hat, in denen eine Mindestzahl der Teilakte nicht festgestellt war, wenn der Schuldumfang auch ohne sie hinreichend abgegrenzt war, Zweifel über die Rechtskraftwirkung nicht entstehen konnten und eine genauere Aufklärung den Angeklagten nicht begünstigt hätte (vgl. u.a. BGHR StPO § 267 I 1 Schuldumfang 3, 4, 5; BGH NStZ 1983, 326; BGH StV 1981, 542; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 288/93).

  • BayObLG, 26.02.1990 - 1 ObOWi 340/89

    Geldbuße wegen regelmäßigen verbotswidrigen Parkens eines Kraftfahrzeuges mit

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  • OLG Karlsruhe, 27.07.1982 - 1 Ss 65/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

    Bei der Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung ist in den Urteilsgründen grundsätzlich mitzuteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte das Gericht ausgegangen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1981 - 1 StR 256/81 - ; Beschl. v. 09.02.1982 - 1 StR 798/81 -, jeweils m.w.N.).

    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht aber grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall zumindest kurz zu identifizieren (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1981 - 1 StR 256/81 - m.w.N.), schon damit über seine rechtskräftige Aburteilung keine Zweifel entstehen können.

  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Überdies hat die Strafkammer die von ihr angenommene, für die Bestimmung des Schuldumfangs bedeutsame Mindestzahl von Einzelakten nicht angegeben (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 542; 1984, 243; BGH NStZ 1982, 128; 1983, 326).
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 622/82

    Vorbringen besonderer Umstände gemäß § 267 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

    Die Einzelakte des fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind entgegen der Meinung der Beschwerdeführer in den Urteilsgründen noch hinreichend festgestellt worden (vgl. BGH Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81 -).
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
  • BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81

    Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im

    Ist das nicht möglich, so kann eine Verurteilung nur insoweit erfolgen, als sich der Schuldumfang auch ohne die Angabe der Zahl und der Beschreibung der Einzelakte hinreichend genau bestimmen läßt (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1981 - 2 StR 116/81 und 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 149/90

    Sachverständiger als geeignetes Beweismittel; Bestimmung des Mindestschuldumfangs

    Genauere Feststellungen sind insoweit nur entbehrlich, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne eine solche Zahlenangabe entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Feststellung der Zahl der Einzelakte das Strafmaß beeinflußt hätte (BGH NStZ 1983, 326; StV 1981, 542; BGHR a.a.O. Schuldumfang 3, 4).
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 727/80

    Mangelnde Feststellung eines genauen Schuldumfangs - Vermittlung von

    Auch bei Vorliegen einer fortgesetzten Handlung ist das Gericht aber grundsätzlich verpflichtet, jeden Einzelfall kurz zu identifizieren (BGH, Urteil vom 11. Februar 1976 - 3 StR 472/75 - und vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 291/88

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen

    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat, muß der Mindestschuldumfang aus dem Urteil ersichtlich sein (BGH StV 1981, 542; BGH NStZ 1986, 326 und öfter).
  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 798/81

    Feststellung der Mindestzahl der Erwerbsakte und der im Einzelfall erworbenen

  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 14/85

    Absonderungsrecht bei einer Unterschlagung

  • OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 Ws (Kart) 5/91

    Folgen der Bekanntgabe der Nullsumme an ein nicht zum Kartell gehörendes

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 585/83

    Hinweis "auf eine beachtliche kriminelle Intensität" - Ausspruch über die

  • BGH, 04.10.1983 - 1 StR 625/83

    Wirkungen des Unterbleibens der Mitteilung der Anzahl von Einzelfällen in einem

  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 282/93

    Erfordernis der Mitteilung der Mindestzahl der Einzelakte bei einer Verurteilung

  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 697/83

    Unterlassene Angabe der Rauschgiftmenge in den Urteilsgründen

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